Wer es noch nicht weiß: Die Chip-Pflicht gilt bereits seit dem 30. Juni des Vorjahres samt Übergangsfrist bis zum 31. Dezember. Spätestens Anfang des kommenden Jahres sollte "Bello" also "gechipt" sein.
Dabei wird mittels einer spitzen Hohlnadel ein reiskorngroßer Microchip unter das Fell des Vierbeiners gespritzt. "Ein Lesegerät kann ein Zahlencode abrufen mit Informationen über den Hund samt Besitzer, die in einer Datenbank hinterlegt sind", weiß Kärntens Tierschutz-Ombudsfrau Marina Zuzzi-Krebitz.
50 Euro müssen Hundebesitzer für das Einpflanzen des Chips bezahlen. Wer diese Bestimmung nicht befolgt, muss sogar mit einer Strafe rechnen. "Das ist richtig. Aber in erster Linie geht es uns um Aufklärung", erklärt Uwe Scheuch. Der Tierschutzreferent ist nämlich überzeugt, dass durch die Kennzeichnung und die neuen Identifizierungsmöglichkeiten den Vierbeinern sehr viel Leid erspart bleiben könnte.
von Hannes Wallner ("Kärntner Krone") und kaerntnerkrone.at








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