Vor Gericht abgeblitzt

Nächste Pleite für die Linzer Westring-Gegner

Oberösterreich
11.05.2018 06:00

Am bereits begonnen Bau des Linzer Westrings gibt es nun gar nichts mehr zu rütteln. Die Projektgegner blitzten erneut beim Bundesverwaltungsgericht ab. Ihrem Einspruch vom 13. April wurde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt.  Ein Grund: Das zwingende öffentliche Interesse an der Errichtung der A 26.

Mit allen möglichen Argumenten versuchten die Westringgegner, das Projekt noch zu verhindern. Die A 26 habe durch den Wegfall des Nordteils ihre Ringfunktion verloren. Der gleichzeitige Bau der Bypässe für die Voestbrücke, der neuen Eisenbahnbrücke sowie der Westringbrücke sei verkehrstechnisch undenkbar und unlenkbar. Durch den Tunnelbau werden Beeinträchtigungen der Brunnen befürchtet.

Wichtige Entlastung
 Das Verkehrsministerium, die Asfinag und der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) stellten dem Bundesverwaltungsgericht ihre Standpunkte klar. Luger betonte die Notwendigkeit der Entlastung der Innenstadt und der Nibelungenbrücke. Nur mit dem Westring können die Pendlerströme aus dem westlichen Mühlviertel am Zentrum vorbeigeführt werden.

Siebe Firmen wollen bauen
 Die Asfinag kann nun unbeirrt weiterbauen. Derzeit läuft das Bieterverfahren für den ersten Teil samt Brücke und Tunnelanbindungen. Sieben Firmen haben sich beworben. Die Entscheidung wird Ende Juni fallen.

Mario Zeko, Kronen Zeitung

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