„Diskriminierend“

EuGH verurteilt Ungarn wegen Bodengesetz

Ausland
06.03.2018 10:12

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen des umstrittenen Bodengesetzes verurteilt. Damit hat auch ein Österreicher, der Inhaber von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn ist, mit seiner Klage Recht erhalten. Zuvor hatte die Kommission wegen Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Rechte ausländischer Investoren in diesem Bereich geklagt.

In dem EuGH-Urteil heißt es, es verstoße gegen Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen Angehörigenverhältnis zu den Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen in Ungarn stehen, ihr Nießbrauchsrecht (das Recht Nutzungen aus einen Grundstück zu ziehen, Anm.) genommen werde. Diese ungarische Maßnahme stelle eine mittelbare diskriminierende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nicht gerechtfertigt sei.

Verträge über Nießbrauchsrechte nicht verboten
Der Gerichtshof wies auch die Argumentation Ungarns zurück, dass die Maßnahmen dazu dienten, angebliche Verstöße ausländischer Erwerber von Nießbrauchsrechten gegen die nationalen Vorschriften über Devisenkontrolle zu ahnden. Nach ungarischem Recht seien solche Verträge über Nießbrauchsrechte nicht verboten. Die ungarischen nationalen Vorschriften seien mit dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs nicht vereinbar.

In dem Rechtsstreit ging es um Nießbrauchsrechte von Investoren in Ungarn, das heißt vertraglich zugesicherte Rechte auf Nutzen und Gewinne aus Landflächen. Diese hatte Ungarn im Dezember 2013 durch ein Gesetz gekündigt. Betroffen sind auch österreichische Landwirte.

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