Lebenslang! So lautet das Urteil für jenen 42-jährigen Italiener, dem vorgeworfen wird, den Banker Reini S. in Thaur im Februar des Vorjahres ermordet zu haben. Die Geschworenen entschieden einstimmig mit 8:0 auf Mord. Der Angeklagte hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Hermann Hofer meinte in seinem Schlussplädoyer, dass die Verantwortung des Angeklagten "wenig glaubwürdig und einfach lebensfremd" sei. Die Angaben des Beschuldigten hätten sich zudem seit seiner Festnahme vor rund einem Jahr ständig verändert. "Auch gestern und heute hat er uns zahlreiche neue Details aufgetischt", resümierte der Staatsanwalt die beiden vergangenen Prozesstage.
Verteidiger: “Im Zweifel für den Angeklagten“
Verteidiger Markus Altenweisl betonte indes erneut, dass in der Hauptverhandlung einige Widersprüche zutage getreten seien. Zudem könne einer alleine unmöglich eine derartige Tat begehen. Der Rechtsanwalt rief in seinem Schlussplädoyer den Geschwornen schließlich den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" in Erinnerung.
“Ich habe nie jemendem wehgetan!“
Der Italiener selbst beteuerte in seinem Schlusswort ein weiteres Mal seine Unschuld. „ Ich habe nie jemandem wehgetan, ich habe nie jemanden verletzt“, so der 42-Jährige. Er sei gläubiger Katholik und für ihn sei das Leben eines Menschen mehr wert als Geld, sagte der Italiener. Der Angeklagte wurde nicht nur wegen Mordes, sondern außerdem wegen Freiheitsentziehung, Raub, Urkundenunterdrückung sowie Störung der Totenruhe verurteilt.
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