16.02.2018 14:26 |

Illegal Daten besorgt?

Wollte „Horror-Hans“ fassen: Beamter angeklagt!

Ein Wiener Justizwachebeamter ist von der Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden, weil er bei der Suche nach einem gefährlichen, aus einer niederösterreichischender Sonderstrafanstalt geflüchteten Psychopathen helfen wollte. Dass der Beamte nun deshalb vor Gericht gestellt wird, ist für seinen Anwalt Nikolaus Rast "absolut nicht nachvollziehbar".

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

"Dafür, dass der Beamte seiner Dienstpflicht nachgekommen ist, wird er nun vor den Kadi gezerrt", meinte Rast am Freitag. Der Prozess gegen den bisher unbescholtenen Beamten, der auf eine erstklassige Dienstbeschreibung verweisen kann, findet Anfang April am Wiener Landesgericht für Strafsachen statt.

Gefährlicher Gewalttäter wollte Geisel nehmen
Der zur Anklage gebrachte Justizwachebeamte wohnt ganz in der Nähe der Justizanstalt Göllersdorf, in die der als "Horror-Hans" amtsbekannte Mann im Juli 2011 vom Wiener Landesgericht für Strafsachen als psychisch kranker und nicht zurechnungsfähiger, aber brandgefährlicher Gewalttäter eingewiesen wurde. Der paranoid Schizophrene hatte wenige Monate zuvor in der Justizanstalt Wien-Josefstadt eine dort beschäftigte Psychiaterin als Geisel nehmen wollen, indem er die junge Ärztin mit selbst gebastelten Stichwaffen bedrohte. Als ihr ein Wachebeamter zu Hilfe kam, stach der Häftling den Mann nieder. Der Justizwachebeamte erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

In Göllersdorf soll sich der Zustand von "Horror-Hans" aufgrund einer zweijährigen Intensivtherapie gebessert haben. Weil seine Wahnvorstellungen angeblich abklangen, wurde er 2015 in eine Pflegeeinrichtung in der Steiermark verlegt. Dort kehrte er am 8. Juni 2016 von einem genehmigten Spaziergang nicht mehr zurück.

"Wollte beim 'Wiedereinfangen' behilflich sein"
Das entnahm der Wiener Justizwachebeamte, der auf Basis der gegen ihn gerichteten Anklageschrift nun um seine berufliche Existenz fürchtet, den Medien. Weil er den entflohenen Häftling von früher kannte - er hatte beruflich mit diesem mehrfach Kontakt -, sich aber nicht mehr an dessen Aussehen erinnern konnte, rief er im Vollzugsinformationssystem (IVV) die Daten des Mannes ab. Er hielt eine zufällige Begegnung mit ihm für denkbar, wie Verteidiger Rast betont: "Er wollte sich das aktuelle Aussehen des Häftlings einprägen und beim 'Wiedereinfangen' behilflich sein."

Datenschutzvergehen?
Damit soll der Beamte den Häftling vorsätzlich in dessen Recht auf Datenschutz geschädigt haben, weil er - wie es in der Anklageschrift heißt - im Wissen um den damit verbundenen Befugnismissbrauch "ohne dienstliches Interesse Einsicht in den Datensatz in der IVV nahm". Die St. Pöltner Anklagebehörde - das Ermittlungsverfahren war aus möglichen Befangenheitsgründen von Wien nach Niederösterreich delegiert worden - stützt sich dabei auf einen Erlass der - mittlerweile aufgelösten - Vollzugsdirektion vom Februar 2014, Judikatur des Obersten Gerichtshofs zum Abfragen personenbezogener Daten durch Beamte, das Datenschutzgesetz sowie - Zitat aus der Anklage - "klare Vorgaben des Bundesministeriums für Justiz".

Die Suche nach dem abgängigen "Horror-Hans" hatte sich wenige Tage nach seinem Verschwinden erübrigt: Ein Schwammerlsucher stieß in einem Waldstück in der Steiermark auf die Leiche des 61-Jährigen.

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?