30 Jahre nach Tat
Ex-RAF-Terroristin Becker erneut verhaftet
Der Ermittlungsrichter des deutschen Bundesgerichtshofs in Karlsruhe ordnete am Freitagabend Untersuchungshaft für Becker an, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Sie wird als Mittäterin, aber nicht als Todesschützin verdächtigt. Der damalige Generalbundesanwalt Buback war am 7. April 1977 erschossen worden, dabei wurden auch zwei Begleiter getötet.
Wegen der Beteiligung am Mordanschlag wurden drei RAF-Terroristen zu lebenslanger Haft verurteilt: Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt als Rädelsführerin im Hintergrund. Im Jahr 2007 hatten frühere RAF-Mitglieder den 1999 auf Bewährung freigelassenen Stefan Wisniewski beschuldigt, die Schüsse abgegeben zu haben.
Früheres Verfahren 1980 eingestellt
Das Verfahren gegen Becker im Mordfall Buback war im März 1980 ohne Anklage eingestellt worden, weil die Beweise nicht für eine Anklage reichten und Becker inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. 1989 wurde sie begnadigt. Im April 2008 wurden die Ermittlungen gegen Becker freilich wieder aufgenommen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft erhärtete eine Hausdurchsuchung in Beckers Berliner Wohnung in der vergangenen Woche den Verdacht.
Neue Unterlagen begründen Tatverdacht
"Dabei wurden Unterlagen sichergestellt, deren Inhalt zusammen mit den bereits bisher vorhandenen Beweismitteln den dringenden Tatverdacht begründet, dass Verena Becker als Mittäterin an dem Anschlag beteiligt war", erklärte die deutsche Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte bereits eine neue DNA-Analyse den Verdacht verstärkt. Nach dem Attentat des "Kommandos Ulrike Meinhof" der "Roten Armee Fraktion (RAF)" war am damaligen Bekennerschreiben Genmaterial entdeckt worden, das nach dem Gutachten eindeutig von Becker stammt.
1977 zu lebenslanger Haft verurteilt
Die 57-Jährige war im Dezember 1977 wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach nur vier Jahren im Gefängnis suchte sie den Kontakt zum Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst). Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass der frühere RAF-Terrorist Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Wisniewski vom Motorradrücksitz aus auf Bubacks Wagen schoss.
Insgesamt 30 Tote durch RAF-Terror
Die RAF wollte ein marxistisches System in Westdeutschland erzwingen. Bei ihren Attentaten starben zwischen 1971 und 1993 rund 30 Menschen, darunter Repräsentanten von Wirtschaft und Politik wie Generalbundesanwalt Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Unter den RAF-Anführern Ulrike Meinhof und Andreas Baader richtete sich der Terror vor allem gegen US-Einrichtungen. Danach versuchte eine zweite RAF-Generation, die 1972 gefassten Vorgänger freizupressen. Zu den Opfern der dritten Generation zählten der Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen und der Treuhand-Chef Detlev Karsten Rohwedder.
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