Beim gesetzlichen Erbrecht sollen kinderlose Witwen oder Witwern mehr als bisher bekommen: Neben zwei Dritteln soll ihnen auch das zustehen, was bisher Neffen und Nichten bekommen. Das mündliche Testament wird in Zukunft nur noch in Notfällen anerkannt. So will es jedenfalls unser Justizminister.
Der Sprecher der Notariatskammer Georg Zakrajseksieht in der Schlechterstellung der Neffen bzw. Nichten eine Anpassungan die derzeit realistische Familiensituation: Nichten und Neffenhätten meist nicht den Kontakt zum Erblasser, wie das früherder Fall war, so die Begründung. Es sei also nicht einzusehen,warum neben zb. der Witwe auch Nichten und Neffen erben sollen.
Mündliches Testament Das mündliche Testament muss derzeit vor dreiZeugen abgegeben werden. Dies soll zukünftig nur noch inNotfällen möglich sein. Grund: häufiger Missbrauch."Testamente werden oft im Nachinein konstruiert", so Zakrajsek.Es müsse auch definiert werden, was man unter "Notfällen"versteht.
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