Im Salzburger Zell am See werden Brutalo-Schläger beim Amtsarzt vorgeladen. Bei krankhafter Aggressivität wird – neben allen anderen rechtlichen Folgen – auch der Führerschein einkassiert.
Eine Maßnahme, die bei Experten auf Skepsis stößt. „Der Schluss, dass Gewalttäter grundsätzlich nicht geeignet sind, ein Auto zu lenken, ist unzulässig. Wenn solche Maßnahmen überlegt werden, macht das nur im Rahmen eines Gesamtpaketes Sinn“, ist Albert Kreiner, Verkehrsjurist der Kärntner Landesregierung, überzeugt.
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Strittig ist auch, ob der Führerscheinentzug durch die Bezirkshauptmannschaft rechtens ist. „Kommt der Auftrag vom Land, ist er umzusetzen. Auch wenn es gesetzeswidrig ist“, wissen Juristen. Ob der Entzug vor dem Verwaltungsgerichtshof hält, ist allerdings fraglich.
von Thomas Leitner ("Kärntner Krone") und kaerntnerkrone.at
Symbolbild
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