"Am Tatgeschehen selbst ist wenig zu rütteln. Was aber von Bedeutung ist, sind die verschiedenen Gutachten, die vor der Anklageerhebung eingeholt werden müssen", erklärt Dr. Friedrich Borotschnik, Sprecher der Klagenfurter Staatsanwaltschaft.
So ist vor allem eine psychiatrische Expertise entscheidend - gilt es doch zu klären, ob der 35-Jährige zum Zeitpunkt des Amoklaufs überhaupt zurechnungsfähig war oder nicht.
Geisteskrankheit nicht auszuschließen
Schließlich soll er selbst den Ermittlern erklärt haben, dass er weitere Menschen erschossen hätte, wenn die Waffe nicht defekt gewesen wäre. Somit ist also auch nicht auszuschließen, dass der Tatverdächtige an einer Geisteskrankheit leidet, was ihn in eine Anstalt bringen könnte.
In jedem Fall wird er sich für den Tod seines Vaters - er war Polizist, wie auch der Sohn kurz bei der Exekutive gearbeitet hatte - und seines Onkels verantworten müssen. Eine Anklage wegen Doppelmordes scheint sicher; über die Strafe - die zwischen 20 Jahren und lebenslänglich liegt - entscheiden Geschworene.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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