Holzklotz geworfen

Lebenslange Haft im deutschen Holzklotz-Prozess

Ausland
20.05.2009 16:50
Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf auf einer norddeutschen Autobahn ist der Angeklagte Nikolai H. am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige den Klotz am Ostersonntag 2008 von einer Autobahnbrücke der A29 auf einen vorbeifahrenden Wagen geworfen hatte. Dabei wurde eine 33 Jahre alte Frau aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer beiden Kinder und ihres Mannes getötet. Der Drogensüchtige habe sich des Mordes, dreifachen versuchten Mordes sowie des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter.

Laut Anklage hatte sich Nikolai H. an jenem Ostersonntag gegen 20 Uhr auf der Autobahnbrücke aufgehalten und einen 5,9 Kilogramm schweren Holzklotz aus Weidenholz mitgebracht. In der Absicht, einen Verkehrsunfall zu verursachen, habe er diesen gezielt hinunter geworfen. Der Fahrer des BMW konnte den Mann auf der Brücke wegen der Dunkelheit nicht sehen. Der Klotz durchschlug mit gewaltiger Wucht die Scheibe und traf die 31-jährige Olga K. Sie erlitt tödliche Verletzungen am Brustkorb und Schädel.

"Habe den Klotz nur auf die Seite gestellt"
Nikolai H. hatte sich am 5. April bei der Polizei gemeldet, nachdem Medien über einen möglichen Massengentest berichtet hatten. Er sagte, er sei mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einem Dealer gewesen, habe den Holzklotz auf dem Radweg liegen sehen und ihn an die Seite gestellt. Deshalb seien seine Fingerabdrücke darauf. Diese waren bei der Polizei registriert, weil er vorbestraft ist. Auf seinem Grundstück fanden Ermittler ähnliche Holzklötze, außerdem entdeckten Spezialisten, dass Sandspuren am Tatwerkzeug von der Umgebung stammen könnten.

Der Polizei gestand Nikolai H. schließlich, die Tat aus Frust begangen zu haben. Später widerrief er sein Geständnis jedoch. Seine Verteidiger beanstandeten, dass er während der Vernehmung unter Drogenentzug litt.

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