Der Kärntner war im Jahr 2003 verurteilt worden, weil er laut Anklage der Staatsanwaltschaft seine damals vier Jahre alte Stieftochter missbraucht haben soll. Knapp zwei Jahre saß der Mann - er hatte immer seine Schuldlosigkeit beteuert - im Gefängnis, erreichte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
"Duell" der Gutachter
Wesentlich zur Verurteilung beigetragen hatte ein Gutachten, das der psychiatrische Sachverständige Max Friedrich erstellt hatte.
Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme war jedoch ein anderes Gutachten, wonach die Stieftochter in ihrer Aussage beeinflusst worden sein könnte. Um das Kind tobte damals im Zuge einer Scheidung der Kampf um das Sorgerecht.
Dabei wurde der Verdacht laut, der Großvater des Mädchens habe das Kind missbraucht. Bei den Ermittlungen gegen den Großvater kam dann auch der 35-Jährige ins Visier der Ermittler. Beide Männer wurden 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt.
Fall nach Suizidversuch neu aufgerollt
Nachdem der Kärntner bereits 21 Monate in der Justizanstalt Sonnberg eingesessen war und dort auch einen Suizidversuch unternommen hatte, erreichte sein Anwalt Peter Gradischnig, dass der Fall neu aufgerollt wurde. Sein Mandant wurde freigesprochen und erhält nun auch eine Haftentschädigung.
Symbolbild
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