Obwohl nicht geklärt ist, wer diesmal die vier Böller gegen das Haus des Rauchfangkehrers geworfen hat, galt der "Anschlag" wohl einzig und alleine dem klagenden Anrainer. Dieser hatte sich zu Ostern durchs Böllerschießen der Brauchtumsgruppe gestört gefühlt und den Verein bereits auf Unterlassung geklagt. Seine Fortsetzung erfuhr der Streit vor knapp vier Wochen zu Silvester.
"Mit Böllern unter Beschuss genommen"
"Mein Mandant wurde zum Jahreswechsel mit Osterböllern regelrecht unter Beschuss genommen", so der Rechtsanwalt des Rauchfangkehrers, Günter Medweschek.
Hausmauer verschmutzt
Nach dem jüngsten "Anschlag" beklagt der Bewohner obendrein noch eine verschmutzte Hausmauer. Durch die Detonation der Kracher ist nämlich an der Fassade ein Sachschaden von mehr als 300 Euro entstanden.
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