Selbstbestimmung?
Luxemburgs Parlament erlaubt aktive Sterbehilfe
Bereits im Februar war das Gesetz erstmals - mit 30 Stimmen - vom Parlament gebilligt worden. Nach einigen Textänderungen, die der Staatsrat anschließend gefordert hatte, kam das Gesetz jetzt wieder zur Abstimmung und wurde erneut in erster Lesung behandelt. Jetzt muss der Staatsrat entscheiden, ob eine zweite Lesung nötig ist. Dies gilt Beobachtern als wahrscheinlich, weil zunächst die Verfassung geändert werden muss. Nachdem Großherzog Henri ankündigte, aus Gewissensgründen kein Sterbehilfe-Gesetz "billigen" zu können, wird die Rolle des Staatsoberhaupts künftig auf das bloße "Verkünden" von Gesetzen beschränkt.
Papst Benedikt XVI äußert Kritik
Unmittelbar zuvor hatte sich Papst Benedikt XVI. erneut gegen jede Form der Sterbehilfe ausgesprochen. Er hoffe, dass "es dem luxemburgischen Volk auch weiterhin am Herzen liegt, die Größe und Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens zu betonen", sagte Benedikt am Donnerstag bei der Begrüßung neuer Botschafter am Heiligen Stuhl. "Die verantwortlichen Politiker müssen sich daran erinnern, dass die Entscheidung, einem Menschen das Leben zu nehmen, immer moralisch schlecht ist und nie rechtmäßig sein kann", mahnte das Oberhaupt der katholischen Kirche.
Premier Juncker verteidigt Entscheidung
Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker wies die Einmischung des Vatikanstaats zurück: "Ich akzeptiere keine Einmischung des Vatikans, aber ich akzeptiere, wenn die Kirche oder die Glaubenskongregation sich äußert." Er mahnte nach monatelanger kontroverser Debatte: "Die Befürworter des Gesetzes sind keine Faschisten und die Gegner des Vorschlags sind auch nicht reaktionär-klerikal." Juncker, der kein Abgeordnetenmandat hat, sagte: "Wenn ich abstimmen dürfte, würde ich dagegen votieren, weil ich Angst habe." Er sei nicht sicher, ob man in 20 Jahren noch wisse, welche Absichten mit dem Gesetz verfolgt werden. "Wenn ich vor der Frage stünde, dann wäre ich alleine. Ich habe bloß Angst."
Heftige Diskussionen im Parlament
Die Befürworter des Gesetzes über Sterbehilfe, das auch von Junckers sozialdemokratischem Koalitionspartner mitgetragen wurde, argumentierten, ein am Donnerstag zuvor einstimmig beschlossenes Gesetz über besseren Zugang zur Schmerzlinderung (Palliativmedizin) reiche nicht aus. Ein Sterbehilfegesetz müsse beschlossen werden, "auch wenn die Kirche und der Monarch das nicht wollen", sagte die Sozialdemokratin Lydie Err. Gegner des Gesetzes warnten: "Viele Menschen sind am Ende des Lebens in ihren Entscheidungen nicht mehr wirklich frei", sagte die Christsoziale Martine Stein-Mergen.
Nur vermeintliche Selbstbestimmung?
Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung scharf. "Das ist der falsche Weg", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, in Luxemburg. Es gebe "ein Recht auf Leben und ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung". Mit diesem Gesetz verabschiede sich Luxemburg aus der Mehrheit der europäischen Länder. Sterbehilfe ist gesetzlich auch in Belgien und in den Niederlanden erlaubt. "Das Gesetz ist ein Weg, der scheinbare Selbstbestimmung offeriert", sagte Brysch. Wenn man aber daran denke, dass mehr als die Hälfte aller Sterbenden an Demenz litten, werde aus der vermeintlichen "Selbstbestimmung eine Fremdbestimmung".
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