Die Bezirkshauptmannschaft habe laut Volkshilfe für ihre Entscheidung zwei Begründungen angeführt: Zum einen sei sie der Rechtsauffassung, dass eine Obsorge-Abtretung vom Kosovo nach Österreich prinzipiell nicht möglich sei. Außenministerin Ursula Plassnik (V) habe aber immer betont, dass Österreich in Sachen Schülervisa aus dem Kosovo sehr großzügig sein werde, kritisiert Schörkhuber. Außerdem sei im Fremdenrecht die Notwendigkeit der Obsorge gar nicht verankert. "Aus meiner Sicht ist das eine reine Schikane."
Jurist ratlos, Begründung "sonderbar"
Auch die zweite Begründung der BH ist für den Flüchtlingsbetreuer "sehr sonderbar": Demnach sei laut Behörde nur eine einzige Haftungserklärung pro Kind zulässig, man habe aber drei statt zwei geliefert - eine vom Onkel der Kinder, eine von Pfarrer Josef Friedl und eine von einer weiteren Privatperson. Wieso das ein Problem sei, könnten auch Juristen nicht verstehen. "Außerdem sind wir von der BH aufgefordert worden, dass die dritte Person eine Haftungserklärung abgeben muss", wundert sich Schörkhuber.
Für Arigona und ihre Mutter sei die Entscheidung ein Schock gewesen, schilderte er. Die Mutter - ohnehin "immer nahe am Zusammenbruch" - sei "fix und fertig".
Albin und Albona und ihre beiden größeren Brüder leben seit gut einem Jahr im Kosovo bei Verwandten; deren Schwester Arigona und die Mutter Nurie befinden sich in Oberösterreich.
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