Blutiger Prozess

Schnelles Urteil im Prozess um verseuchtes Blut

Oberösterreich
09.10.2008 16:52
Der Prozess um verseuchtes afrikanisches Blutplasma, das von einer oberösterreichischen Firma nach Indien und China exportiert worden sein soll, hat am Donnerstag im Landesgericht Linz begonnen - und praktisch gleich darauf wieder geendet: Die Angeklagten gestanden, die beiden Angeklagten bekamen bedingte Haftstrafen.

Die Firma des heute 65-jährigen Hauptangeklagten habe Blutplasma in Simbabwe eingekauft, das lediglich für diagnostische, nicht aber für therapeutische Zwecke geeignet gewesen sei, führte Staatsanwalt Dietmar Gutmayer in seinem einstündigen Anklagevortrag aus. Dessen ungeachtet hätte der vorbestrafte Biochemiker 21.000 Fläschchen nach Indien sowie weitere nach China bzw. Hongkong weiterverkauft. Dort seien sie zwischen 1993 und 1996 an Apotheken und Spitäler ausgeliefert worden. Die Spendernamen habe man teilweise manipuliert. Erst nach dem Konkurs der Firma 1996 sei die Affäre aufgeflogen.

Hep A bewiesen, HIV nicht
Gutachten hätten eine teilweise Verseuchung des Plasmas mit Hepatitis B bestätigt, so Gutmayer weiter. Eine Kontamination mit HIV und Hepatitis C werde zwar vermutet, habe aber bisher nicht nachgewiesen werden können, denn: Es gebe in Indien keine Dokumentation, Verstorbene würden kurz nach ihren Tod verbrannt, erklärte der Staatsanwalt. Ein "Stern"-Journalist, der vor Jahren in Indien recherchiert hatte, berichtete in seinem Artikel allerdings von 47.000 teils schwer erkrankten Opfern.

Bedingte Strafen
Der Blutplasma-Prozess im Landesgericht Linz ist am Donnerstag Abend gleich wieder zu Ende gegangen: Der 65-jährige Hauptangeklagte bekam 24 Monate. Seine frühere Prokuristin, die heute 83 Jahre alt ist, erhielt 22 Monate. Weder Verteidigung noch Staatsanwalt gaben eine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

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