Wegen eines Immobiliengeschäfts hatte der Rosentaler mit dem Bezirksgericht Villach zu tun. Auf Slowenisch forderte er den Richter auf, ihm alle Akten auch auf Slowenisch zur Verfügung zu stellen. Das Gericht lehnte dies ab - schließlich sei Villach kein zweisprachiges Gericht, die Amtssprache ist ausschließlich Deutsch.
Höchstrichter verweist auf Kärntner Justiz
Der Mann ließ dieses Urteil aber nicht auf sich beruhen; er bemühte in der Causa den Obersten Gerichtshof, weil er durch die Zurückweisung seines Ansuchens benachteiligt worden sei. Die Höchstrichter geben ihm hier sogar Recht und verweisen ihn in seiner Grundstücksangelegenheit zurück zur Kärntner Justiz.
Nur drei Bezirksgerichte zweisprachig
Was die Forderung nach Slowenisch in Villach anlangt, beruft sich der OGH in einem ersten, vorsichtig formulierten Spruch aber auf die Amtssprachenregelung: Laut dieser sind nur die Bezirksgerichte von Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg zweisprachig - das schließe also alle anderen Kärntner Gerichte aus.
Von Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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