Die Zeit wird knapp
Mexikanischer Todeskandidat hofft auf Einsicht
Medellin ist einer von 51 mexikanischen Todeskandidaten in den USA, die nach Ansicht der mexikanischen Regierung keinen Rechtsbeistand gemäß der Wiener Konvention erhalten hatten. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hatte Mitte Juli die Überprüfung der Todesurteile gegen fünf der Mexikaner verlangt, deren Hinrichtung in Texas kurz bevorsteht.
Internationale Urteile für Texas belanglos
Der US-Staat Texas argumentiert, seine Gerichte seien nicht an Urteile des Internationalen Gerichtshofes gebunden. Am Freitag hatte ein texanisches Berufungsgericht einen Antrag von Medellins Anwälten auf Aufschiebung der Hinrichtung abgewiesen. Als letzter Ausweg bleibt Medellin nun der Oberste Gerichtshof.
Ändern die USA ihre Politik?
Wenn dieser eine Aussetzung der Hinrichtung anordnet, könnte der US-Kongress ein Gesetz verabschieden, demzufolge sich die Justiz in den Bundesstaaten an Entscheidungen des Internationalen Gerichtshof halten muss. Das US-Repräsentantenhaus hatte nach der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht.
Völkerrechtsverstoß der USA
Das UN-Gericht hatte bereits 2004 die Überprüfung der Todesurteile gegen die 51 Mexikaner angeordnet. Die Richter stellten damals einen Verstoß der USA gegen das Völkerrecht fest, weil die mexikanischen Häftlinge während ihres Prozesses nicht über ihr Recht auf konsularischen Beistand aufgeklärt worden waren. Nur einer der 51 Fälle wurde jedoch überprüft.
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