Für den Einzug in den Landtag war bis jetzt ein Grundmandat in zumindest einem der vier Wahlkreise erforderlich. Dafür waren je nach Wahlkreis zwischen neun und elf Prozent der Stimmen notwendig. Beim zweiten Ermittlungsverfahren, bei dem es um die Reststimmenmandate geht, wurden daher nur jene Parteien berücksichtigt, die ein Grundmandat geschafft hatten. Künftig wird hingegen jede Partei, die landesweit zumindest fünf Prozent der Stimmen erzielt, auch ohne Grundmandat an der Reststimmen-Mandatsermittlung teilnehmen können.
Der "Trick"
Für eine Änderung des Kärntner Wahlrechtes ist normalerweise eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Da eine solche aber ohne BZÖ nicht erreicht worden wäre, mussten die anderen Parteien zum "Trick" mit dem zweiten Ermittlungsverfahren greifen. Für diese Novellierung der Landtagswahlordnung reichte die einfache Mehrheit aus.
Keine Slowenen
Das BZÖ reagierte entsprechend zornig. Die Partei habe kein Interesse daran, dass den Kärntner Slowenen der Einzug in den Landtag gelänge.
Keine Chance für Minderheit
In einer Analyse erinnerte der ORF am Donnerstag daran, dass das "kleinparteienfeindliche Wahlrecht" unter SPÖ-Landeshauptmann Leopold Wagner beschlossen worden sei, nachdem die slowenische "Einheitsliste/Enotna lista" bei der Landtagswahl 1975 knapp den Einzug in den Landtag verpasst hatte. Damals wurden die Wahlkreise eingeführt "und so gelegt, dass sie genau das an sich geschlossene Siedlungsgebiet der Slowenen durchschnitten haben". So war es für die Minderheit praktisch unmöglich, in einem einzigen Wahlkreis zehn Prozent zu erreichen.
Wahlalter gesenkt
Ebenfalls beschlossen wurde am Donnerstag die Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, Stichtag ist der Wahltag. Auch die Einführung der Briefwahl - die Abgabe der Stimmen wird im In- und Ausland schon vier Wochen vor dem eigentlichen Urnengang möglich sein.
Symbolfoto
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