Referendum
Irland: Gegner des EU-Reformvertrags in Führung
35 Prozent der Befragten bezeichneten sich der Umfrage zufolge als noch unentschlossen. Die Volksabstimmung findet am kommenden Donnerstag (12. Juni) statt.
Während in allen anderen EU-Staaten die Parlamente oder Regierungen den Reformvertrag annehmen können, ist Irland das einzige EU-Land, in dem per Referendum entschieden wird. Der Reform-Vertrag soll Anfang 2009 in Kraft treten. Dafür ist jedoch die Zustimmung aller 27 EU-Länder Voraussetzung. Wenn ihn nur eines zurückweist, ist er hinfällig.
Was der EU-Reformvertrag beinhaltet
Der sogenannte EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon), über den in Irland abgestimmt wird, übernimmt die wesentlichen Punkte der bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten EU-Verfassung und soll die Handlungsfähigkeit der auf 27 Mitglieder erweiterten Union sichern. Daher werden die Veto-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedsländer zurückgedrängt: Ab 2009 sollen Mehrheitsentscheidungen auch auf die gemeinsame Innen- und Justizpolitik ausgeweitet werden.
Änderung bei Mehrheitsbeschlüssen
Geändert wird auch die Stimmgewichtung für Mehrheitsbeschlüsse im EU-Rat (Ministerräte), bei der die Einwohnerzahl der Mitgliedsländer exakt berücksichtigt wird. Abgestimmt wird nach dem System der "doppelten Mehrheit". Damit müssen Mehrheitsbeschlüsse von 55 Prozent der EU-Staaten getragen werden, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Um eine Blockade durch die drei großen Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien zu verhindern, kommt ein Veto jedoch nur zustande, wenn es zumindest von vier EU-Staaten getragen wird.
EU-Kommission wird verkleinert
Die EU-Kommission, in dem bisher jeder Staat einen Vertreter hatte, wird verkleinert. Ab 2014 werden nur noch zwei Drittel der EU-Staaten Kommissare in Brüssel stellen. Das EU-Parlament wird aufgewertet und ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Ratspräsident geschaffen. Er soll u.a. die EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs leiten. Bisher wechseln sich die EU-Staats- und Regierungschefs alle sechs Monate auf dem Posten des Ratspräsidenten ab. Den halbjährlich wechselnde Ratsvorsitz der einzelnen Mitgliedsländer wird es aber weiterhin geben.
EU-Volksbegehren kommt
Eingeführt wird auch ein EU-Volksbegehren. Eine Million Unionsbürger können mit ihrer Unterschrift ein EU-Gesetzgebungsverfahren einleiten. Mehr Einflussmöglichkeiten bekommen auch die nationalen Parlamente. Ein Drittel der Volksvertretungen kann von der EU-Kommission vorgelegte Initiativen beeinspruchen, wenn damit in nationalstaatliche Zuständigkeiten eingegriffen wird.
EU-Grundrechtecharta rechtsverbindlich
Die EU-Grundrechtecharta wird mit Ausnahme Großbritanniens und Polens rechtsverbindlich. Sie ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention und garantiert unter anderem das Recht auf Leben, den Datenschutz sowie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Doppelgleisigkeiten werden beendet
Der "hohe Vertreter" der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik soll ab 2009 die bisherigen Doppelgleisigkeiten zwischen dem EU-Außenbeauftragten (derzeit Javier Solana) und dem EU-Außenkommissar (derzeit Benita Ferrero-Waldner) beenden. Der Name "EU-Außenminster" wurde auf Druck Großbritanniens fallen gelassen. Außerdem bringt der Reformvertrag eine Solidaritätsklausel, mit der sich die EU-Staaten im Fall von Terrorangriffen und Katastrophen gegenseitigen Beistand versichern.
Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 






Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.