2. Kampusch-Bericht

Hund hätte Kampusch nicht erschnüffeln können

Österreich
10.05.2008 08:16
"Es sind Fehler gemacht worden, aber nicht in so gravierender Weise, dass es rechtlich entscheidend ist", sagte der Vorsitzende der Evaluierungskommission im Fall Natascha Kampusch, Ludwig Adamovich, am Freitag im Anschluss an die Übergabe der zweiten Zwischenberichts an Innenminister Günther Platter. Der Bericht befasst sich im Wesentlichen mit der "Causa Hundeführer" und kommt zu dem Schluss, dass, auch wenn dem Hinweis nachgegangen worden wäre, Natascha Kampusch vermutlich nicht hätte gefunden werden können.

Der Hinweis des Hundeführers auf Wolfgang Priklopil sei zwar sicher nicht korrekt behandelt worden, gemessen an den Umständen müsse man aber erkennen, dass auch eine Hausdurchsuchung bei Priklopil mit ziemlicher Sicherheit "nichts gebracht hätte", so Adamovich. Kampusch habe nach eigenen Aussagen das erste halbe Jahr in dem Verlies verbracht. Dieses war so abgeschottet und auch dessen Belüftung erfolgte über ein eigenes System, so dass auch ein Spürhund es nicht entdeckt hätte.

Hausdurchsuchung ohne Aussicht auf Erfolg
Wörtlich, aber etwas kompliziert ausgedrückt,  heißt es im Akt: "Allerdings eignet sich der Umgang mit dem fernmündlichen Hinweis des (es folgt der Name des betreffenden Hundeführers, Anm.) nicht dazu, den Vorwurf eines gravierenden Ermittlungsversagens durch Nichtausschöpfung zulässiger Beweismittel zu rechtfertigen." In weiterer Folge steht geschrieben: "Unbeschadet der Frage, ob die Angaben eines Hinweisgebers, der im Nachhinein den wesentlichen Teil seiner aktenmäßig beurkundeten Primärinformation (pädophile Neigung und Waffenbezug) widerrufen hat (...), objektiv überhaupt geeignet wären, eine grundrechtlich wie erwähnt eingriffsintensive Provisorialmaßnahme zu tragen, wäre eine Hausdurchsuchung nach Lage des Falles selbst unter Beiziehung von Suchhunden ohne Aussicht auf Erfolg geblieben."

Vorgangsweise war nicht effizient
Weiters weise man im Bericht ausdrücklich darauf hin, dass die Vorgangsweise des Sicherheitsbüros nicht wirklich effizient sei. Dass man sich bei der Überprüfung der Zulassungsbesitzer auf die äußere Erscheinung des Fahrzeugs und die Frage nach dem Alibi beschränkt hatte, sei nicht ausreichend gewesen. Zusätzlich hätte man sowohl die Personenbeschreibung der Zeugin, die gesehen hatte, wie Kampusch in den Kastenwagen gezerrt worden war, als auch die näheren Umstände der Person in Betracht ziehen müssen. Es mache schließlich einen Unterschied, ob jemand in einer festen Beziehung lebe oder ein notorischer Einzelgänger sei, sagte der Kommissionsvorsitzende. 

Priklopil-Beschreibung beruht auf Hörensagen
Dass der Hinweis auf Priklopil abgelegt wurde, könne man sich durch die Ermittlungsumstände erklären. Die Personenbeschreibung beruhte auf "Hörensagen" und auch die Situation der Ermittlergruppe war nicht adäquat. "Sie waren unter Druck", so Adamovich. Es habe bei Priklopil schon Untersuchungen gegeben und es sei dort nichts gefunden worden, deswegen sei dem Hinweis wohl auch nicht weiter nachgegangen worden.

Zu hohe Anforderungen an die Beamten
Auch dass die ursprünglich mit dem Fall beauftragten Beamten durch den enormen Umfang der Daten bald an ihre Belastbarkeitsgrenzen gestoßen waren und teilweise mit Beamten anderer Gruppen verstärkt wurden, sei nicht ideal gewesen. "Die dadurch erhöhten Anforderungen an eine sachdienlich effiziente Koordinierung der personell zersplitterten Ermittlungsakte sollten sich in der Folge nachteilig auswirken", heißt es im Bericht. Die Kommission gibt daher eine Reihe von Empfehlungen ab, wie die Ermittlungsarbeiten in solchen Fällen in Zukunft optimiert werden könnten.

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