Wieder Giftspritze
Häftling in Georgia exekutiert
Dort hatte Ende September vergangenen Jahres auch die letzte Exekution stattgefunden, bevor in den USA ein Moratorium begann. Anlass waren Beratungen des höchsten US-Gerichts über die Zulässigkeit der Giftspritze als Hinrichtungsmethode. Zwei Häftlinge aus Kentucky hatten geltend gemacht, dass die Injektion mit drei verschiedenen Mitteln als grausame und außergewöhnliche Bestrafung gegen die Verfassung verstoße. Sie könne, wie sich bei manchen Hinrichtungen gezeigt habe, zu Todesqualen führen, wenn das erste Mittel - das Barbiturat Thiopental zur Betäubung - in einer unzureichenden Dosis verabreicht werde.
Entführung und Ermordung der Ex-Freundin
Mitte April entschied das Oberste Gericht gegen die Kläger und gab damit grünes Licht für die Fortsetzung der Exekutionen. Lynd war 1990 wegen Entführung und Ermordung seiner Exfreundin zum Tode verurteilt worden. Die Verteidigung hatte im Prozess vergeblich argumentiert, dass sowohl Lynd als auch das Opfer zur Tatzeit unter starkem Drogeneinfluss gestanden seien. Der Angeklagte habe das Verbrechen im Vollrausch während eines hitzigen Streits begangen. Es handle sich damit nicht um vorsätzlichen Mord, sondern um Totschlag, der laut Gesetz nicht mit dem Tod bestraft werden könne.
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