Nach Volksentscheid

Schweiz weist ab sofort fremde Straftäter aus

Ausland
01.10.2016 10:40

Die Schweiz weist ab sofort all jene ausländischen Straftäter aus, deren begangene Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr nach sich ziehen. An erster Stelle nennt das neue Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Abschiebungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe oder bei Steuerbetrug.

Die Ausweisung gilt laut dem Gesetz zunächst für mindestens fünf, höchstens jedoch 15 Jahre. Im Wiederholungsfall kann sie auf 20 Jahre ausgedehnt, bei besonders schweren Verbrechen auch lebenslang verhängt werden.

Ausnahmen möglich
Nicht schlagend wird das Gesetz bei Bagatelldelikten, für die Strafen unter einem Jahr Haft verhängt werden. Weiters sind Ausnahmen möglich: für Ausländer, die eine "enge Beziehung mit der Schweiz haben" - also zum Beispiel schon viele Jahre dort leben und arbeiten -, oder für sogenannte Secondos - in der Schweiz geborene Ausländer, die den größten Teil ihres Lebens dort verbracht haben. Unabhängig davon gibt es eine Schutzklausel für Flüchtlinge, hier greift das Asylgesetz.

Initiative der rechtspopulistischen SVP
Die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte im Jahr 2010 ihre Volksabstimmung unter dem Titel "Ja zur Ausschaffung krimineller Ausländer" mit 52,9 Prozent der Stimmen gewonnen. Danach wurde lange um die Umsetzung der Forderung gerungen, die nun in Kraft gesetzt wurde.

Ein weiterer Gesetzesentwurf der SVP sah vor, dass Nichtschweizer selbst bei kleineren Vergehen abgeschoben werden - und das ohne Härtefall-Ausnahmen. Dies lehnten die Schweizer allerdings bei einem Referendum Ende Februar ab.

Rund zwei Millionen Ausländer in der Schweiz
Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit dem größten Ausländeranteil, er liegt bei etwa 25 Prozent der Bevölkerung. Dies ist eine Folge großer Einwanderungswellen seit Anfang des 20. Jahrhunderts. Zugleich sind die Hürden für eine Einbürgerung hoch. Erst wer zwölf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, kann sie beantragen. Zudem behalten viele in der Schweiz geborene Ausländer die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes ihrer Eltern.

Die meisten Ausländer in der Schweiz stammen laut einer Statistik aus dem Vorjahr aus Europa - allen voran Italiener (15,3 Prozent), Deutsche (14,9) und Portugiesen (13,1), gefolgt von Franzosen (5,8), Kosovaren (5,0), Spaniern (4,0) und Serben (3,9). Aus dem gesamten übrigen Europa stammen 19,3 Prozent, aus der Türkei 3,5 Prozent. Aus Afrika kommen 4,3 Prozent, aus Amerika 4,0. Für Asien, Ozeanien und die Staatenlosen nennt die Statistik insgesamt 6,5 Prozent, zum kleinen Rest gibt es keine Angaben.

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