Anschlag in Würzburg

Asyl für Axt-Attentäter kostete 50.000 Euro

Ausland
22.07.2016 06:49

Rund 50.000 Euro kostete das Asyl für den Axt-Attentäter von Würzburg, wie mehrere deutsche Medien berichteten. Darin ist aber freilich nur der Aufwand für die Unterbringung und Versorgung des 17-Jährigen enthalten, die Folgekosten durch den blutigen Anschlag in einem Regionalzug am vergangenen Montag sind derzeit noch nicht abschätzbar.

Den Großteil der Kosten macht die knapp elfmonatige Unterbringung in einem Jugendwohnheim des Kolpingwerks aus, bei einem Tagsatz von 145 Euro immerhin insgesamt 47.850 Euro. Mindestens 2000 Euro kommen zudem noch für die Verpflegung in den ersten Tagen nach der Ankunft des Jugendlichen in Deutschland dazu. Seine Pflegefamilie - bei der er zwei Wochen vor dem Anschlag einzog - hätte rund 1200 Euro pro Monat an Unterstützung bekommen.

Opfer auf dem Weg der Besserung
Unterdessen stabilisierte sich am Donnerstag der Zustand von zwei der durch den Angreifer lebensgefährlich Verletzten - eines der Opfer konnte in der Universitätsklinik Würzburg aus dem künstlichen Koma geholt werden. Ein aus China stammender Mann schwebt allerdings weiterhin in Lebensgefahr.

"Das können wir nicht mehr so laufen lassen"
In der Politik wird breit über mögliche Konsequenzen des Axt-Attentats diskutiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte einen rigoroseren Umgang mit Flüchtlingen mit unklarer Identität schon bei deren Einreise nach Deutschland. Wenn jemand überhaupt keine Papiere habe, müsse er laut Herrmann zunächst an der Grenze festgehalten und überprüft werden. "Das können wir nicht mehr so laufen lassen."

Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) forderte mit Blick auf im vergangenen Jahr unkontrolliert eingereiste Flüchtlinge, nun im Rahmen des Asylverfahrens eine klare Identitätsfeststellung zu gewährleisten, "auch mit einer Sicherheitsüberprüfung". Dies sei allerdings schwierig, weil für Fingerabdrücke meist keine Vergleichsdateien vorlägen und damit nicht geprüft werden könne, ob jemand in seinem Herkunftsland strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.

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