„Hat ein Verurteilter die Hälfte der Strafzeit, mindestens aber drei Monate, verbüßt, so kann vom weiteren Vollzug der Strafe vorläufig abgesehen werden“, so lautete der Paragraf 133a des Strafvollzuggesetzes im Wortlaut. Nutznießer des Nachlasses: kleine Fische, wie Diebe, bis hin zu den großen Haien, wie Mörder und Vergewaltiger. Allein im Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 19. Februar 2010 gab es insgesamt 689 Entlassungen auf Grundlage dieses Straf-Rabattes.
Unter ihnen auch die „Crème de la Crème“ der Schwerverbrecher: zwei Dutzend Räuber, zwei Vergewaltiger und ein Türke, der wegen „schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ einsitzen musste. Dazu kommen noch die Killer des Mafiapaten aus 1996. Eine öffentliche Exekution in der Wiener City. Auch diese drei Täter sind für immer auf freiem Fuß, wenn sie versprechen, in ihr Land zurückzukehren.
Übrigens: Auch einer der Mafiamörder ist österreichischer Staatsbürger.
von Michael Pommer, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.