Lebenslauf-Lüge

So weit darfst du gehen

Wirtschaft
20.10.2006 16:01
Der Lebenslauf ist das Herzstück deiner Bewerbung: Er beschreibt deinen gesamten beruflichen Werdegang und vermittelt ein umfassendes Bild von deiner Person. Natürlich hat jeder von uns das Bedürfnis, so gut wie möglich dazustehen. Ein bisschen Beschönigung liegt da ziemlich nahe. Aber wie viel Lüge ist wirklich erlaubt? Und wovon solltest du tunlichst die Finger lassen? Alles zu diesem Thema erfährst du hier.

Meist werden wir dann zu Unwahrheiten im Lebenslauf verleitet, wenn wir das Gefühl haben, mit unseren Qualifikationen am Arbeitsmarkt keine Chance zu haben. Sei es ein früherer Job, der nicht zu unserer Wunschposition passt oder eine fehlende Qualifikation. Und was tun, wenn man eine zeitlang arbeitslos war? Macht sich auch nicht unbedingt gut. Die Versuchung ist zugegebenermaßen groß, etwas zu unterschlagen oder zu beschönigen.

Die Kunst der Selbstdarstellung
Echte Lügen haben leider auch bei der Bewerbung wirklich kurze Beine. Viele Personalbüros überprüfen die eingehenden Bewerbungen bis ins kleinste Detail. Widersprüche und Unwahrheiten haben daher keine Chance.

Sehr wohl erlaubt ist es aber, im eigenen Werdegang die Höhepunkte besonders hervorzuheben – und je nach gewünschter Position andere Aspekte der bisherigen Karriere zu betonen. Bewirbst du dich um eine Position mit Führungsverantwortung, dann solltest du besonders deine Erfahrungen in diesem Bereich herausstreichen. Möchtest du eine Position im kreativen Bereich, dann solltest du die Tätigkeitsbeschreibung deiner bisherigen Jobs dahingehend anpassen, dass du die kreativen Aufgaben hervorhebst.

Stärken bewusst auswählen – Schwächen kaschieren
Auch kannst du deine besonderen Stärken so auswählen, dass sie zur angeforderten Position passen. Aber Achtung: Wenn du angibst, dass du offen und kommunikativ bist, dann solltest du im realen Leben nicht unbedingt die Schüchternheit in Person sein. Denn damit machst du dich unglaubwürdig. Es ist also wichtig, deine Stärken einfach gezielt auszuwählen und so ein perfektes Bild von dir zu zeichnen.

Weiters darfst du deine Schwachstellen unterschlagen – sofern sie nicht jobrelevant sind. Hast du etwa eine chronische Krankheit, dann muss dein Arbeitgeber in der Bewerbung nichts davon erfahren. Anders verhält es sich aber, wenn du dich als Krankenschwester bewirbst, und eine ansteckende Krankheit hast – das muss dein Arbeitgeber wissen, denn sonst machst du dich strafbar. Auch Gefängnisaufenthalte müssen dem Arbeitgeber nur dann mitgeteilt werden, wenn sie in Zusammenhang mit dem Job stehen. Ein Arbeitnehmer, der wegen Ladendiebstahl im Gefängnis war, darf dieses Detail bei der Bewerbung um die Position als Kassier bei einem Supermarkt nicht unterschlagen.

Urkundenfälschung
Im Zeitalter der digitalen Bildbearbeitung ist Urkundenfälschung ein Kinderspiel – allerdings auch strafbar! Wenn du also Zeugnisse oder Bescheinigungen für Seminarbesuche fälschst, dann kann das strafrechtliche Konsequenzen haben. Daher: Keine Titel und Ausbildungen erfinden, damit tust du dir keinen Gefallen.

Dasselbe gilt auch für Arbeitszeugnisse. Wenn ein Arbeitszeugnis schlecht ist, dann musst du es deiner Bewerbung allerdings nicht beilegen. Fälschen darfst du es aber nicht.

Die Tücke der Lücke
Die Lücke zwischen zwei Jobs sticht jedem Personalchef in die Augen. An sich ist es kein Drama, wenn du zwischen zwei Dienstverhältnissen eine zeitlang nicht gearbeitet hast, wichtig ist nur deine Erklärung dafür. Eine Arbeitslosigkeit kann man zum Beispiel damit kaschieren, dass du die Zeit als „Familienpause“ betitelst, mit der du deinem Partner bei seiner Karriereplanung unterstützen wolltest. Das funktioniert allerdings nur, wenn du auch tatsächlich Kinder im entsprechenden Alter hast. Wenn es aber geht, dann zeichnest du ein tolles Bild von dir als sozialer und verständnisvoller Mensch.

Wenn du in dieser Zeit im Ausland gewesen bist, dann kannst du die Arbeitspause auch als Studienreise betiteln, in der du deine Fremdsprachenkenntnisse verbessert und wertvolle Erfahrungen über Land und Leute gesammelt hast. Aber auch hier solltest du nur dann so argumentieren, wenn du der Fremdsprache tatsächlich mächtig bist und einiges über das angegebene Land weißt – ansonsten könnte es in einem persönlichen Gespräch einigermaßen peinliche für dich werden, wenn der Personalchef auf Spanisch mit dir zu palavern beginnen möchte.

Hast du für die Zeit der Arbeitslosigkeit keine passende Erklärung parat, kannst du noch immer private, selbständige Tätigkeiten für Bekannte angeben – sofern diese für deinen Arbeitgeber nicht nachprüfbar sind. Du könntest Babysitter gewesen sein, geringfügige Urlaubsvertretungen gemacht haben, versucht haben, eine künstlerische Karriere als Maler oder Schriftsteller ins Laufen zu bringen, usw. Wieder gilt: Die Tätigkeiten müssen authentisch sein, du darfst nicht ins Schleudern kommen, wenn man dich danach fragt.

Nachprüfbarkeit
Personalabteilungen beschäftigen manchmal sogar Detekteien, um die Angaben ihrer Bewerber nachzuprüfen. Ein entscheidendes Hilfsmittel ist dabei das Internet: Man möchte kaum glauben, was die Google-Suche bei Eingabe des eigenen Namens manchmal nicht alles ausspuckt… Mach einfach einmal den Test! Die Informationen, die du mit deinem Namen erhältst, müssen daher jedenfalls mit deinem Lebenslauf konform sein – denn diese sind, wie du siehst, sehr leicht nachzuprüfen.

Und die Moral von der Geschicht’: Lügen tut man einfach nicht! Ein bisschen gezielte Kosmetik kann allerdings nicht schaden…

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