Im Prinzip ist die Straßenprostitution, laut Gesetzesnovelle, die am 30. Juni vom Landtag beschlossen werden soll, ab 1. November verboten. Damit will man die Konflikte insbesondere im 14. und 15. Bezirk beenden.
Sperrzonen sollen die "Wohngebiete" sein. Da hakt Wolfgang Ulm, Sicherheitssprecher der VP, ein: "Das ist so unscharf formuliert, dass sich wieder niemand auskennt, wo exakt das Verbot gilt. Damit ist der Anrainerschutz neuerlich nicht sichergestellt."
Ähnlich die FP-Abgeordneten Wolfgang Seidl und Dietbert Kowarik: "Mit diesem Gesetz, mit dem gleichzeitig das Strafausmaß reduziert wird, setzt man ein völlig falsches Signal."
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