Hohe Strafen
Münchener S-Bahn-Schläger wegen Mordes verurteilt
Die beiden hatten Brunner vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte, die von den beiden jungen Männern in Raubabsicht bedroht wurde.
"Er hörte nicht weg", sagte Richter Reinhold Baier bei der Urteilsverkündung über Brunner, der posthum für seine Zivilcourage geehrt worden war. "Die Angeklagten, die sich gemeinsam stark fühlten, fragten beleidigend, warum er, der Spastiker, sich einmische."
Bis zum Herzstillstand geprügelt
Der 50-Jährige starb aber nicht unmittelbar an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Das Opfer litt unter einer Herzerkrankung, von der es jedoch nichts wusste, offenbarte das Gutachten eines Gerichtsmediziners.
Der Manager hatte zu Beginn der tödlichen Schlägerei am Bahnsteig auch selbst den ersten Schlag gesetzt, offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren. Anschließend wurde er von den jungen Männern geschlagen, stolperte und fiel zu Boden. Hier versagten ihm laut Baier dann die Kräfte.
Verteidigung forderte "weit unter sieben Jahre"
Die Staatsanwaltschaft hatte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Er hatte laut Zeugen noch auf Brunner eingetreten, als dieser schon am Boden lag. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.
Die Verteidigung hatte deutlich niedrigere Strafen verlangt. Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus.
Sebastian L. habe nicht den Tod des 50-Jährigen gewollt, sondern ihn nur verletzen wollen. Deshalb habe er versucht, seinen Freund von dem 50-Jährigen wegzuziehen. "Ohne seine Billigung trat Markus S. Brunner wuchtig", sagte Baier und begründete damit das mildere Urteil für den jüngeren der beiden.
Zwölftägiger Prozess mit über 50 Zeugen
An zwölf Prozesstagen waren am Landgericht München I seit Juli mehr als 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört worden. Brunners 80-jähriger Vater Oskar, der als Nebenkläger aufgetreten war, erschien zur Urteilsverkündung nicht. Seit dem Tod seines Sohnes gehe es ihm psychisch und physisch schlecht, hieß es.







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