Eine Suchmaschine als Namensgeber - er habe die Eltern vor möglichen psychischen Auswirkungen auf das Kind aufmerksam gemacht, so Enrique Sánchez vom zuständigen Meldeamt.
Das Ehepaar aus Mexicali habe sich davon jedoch nicht beeindrucken lassen - und da es in Mexiko keine diesbezüglichen Gesetze gibt, hätte er keine andere Wahl gehabt, als den Namen anzuerkennen, so der ehemalige Beamte laut "La Crónica". Der Fall wurde erst jetzt publik. Er hat sich bereits im März 2005 zugetragen - Yahoo ist heute also schon über zwei Jahre alt.