Das Gericht gab mit seinem Spruch der Schadensersatzklage eines Reiters gegen die Besitzerin einer Stute statt. Der Kläger war der letzte Reiter einer Gruppe. Als er mit seinem Pferd einer vor ihm laufenden Stute zu nahe kam, trat das Tier aus und verletzte den Kläger erheblich.
Die Besitzerin der Stute weigerte sich jedoch, Schadensersatz zu zahlen. Die Richter verwiesen nun darauf, in einer Gruppe lasse sich dichtes Aufreiten manchmal nicht vermeiden. Auch die Regeln des Straßenverkehrs gälten in einer Pferdegruppe nicht. Denn, so heißt es wörtlich in dem Urteil, "Autos pflegen nicht nach hinten auszutreten".
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