Kopftuch verboten

Diskriminierungs-Urteil für Salzburger Altstadt-Laden

Salzburg
27.02.2011 13:34
Ein Urteil der Gleichbehandlungskommission in Wien sorgt für helle Aufregung in Salzburg. Eine Geschäftsfrau aus der Altstadt verbot einem Lehrling, als Verkäuferin im Laden ein Kopftuch und - zu ihrem Schutz - lange Röcke zu tragen, und wurde dafür jetzt wegen Diskriminierung kurzerhand verurteilt. Das Urteil der Wiener Kommission birgt Sprengstoff: Denn die Geschäftsfrau wurde doppelt gerügt – wegen "Diskriminierung aufgrund der Religion und der ethnischen Zugehörigkeit".

Die Frau betreibt einen Laden in der Altstadt, wo Verkäufer bunte T-Shirts und schwarze Hosen tragen. Und die Besitzerin, selbst eine Migrantin, wollte einer jungen Österreicherin mit türkischen Wurzeln eine Chance geben.

Natürlich war ein Kopftuch für die Verkäuferin nicht erlaubt. Auch lange Röcke waren untersagt, weil die Mitarbeiter mehrmals täglich über eine steile Treppe in den Keller und auf eine Leiter steigen müssen. "Das dient der Sicherheit, ich bin ja sofort haftbar, wenn etwas geschieht", meint die Laden-Chefin.

Kopftuch war eigentlich kein Thema
Doch die Lehrstelle bekam die junge Frau nicht: "Sie war viel zu schlecht im Kopfrechnen und vor allem zu schüchtern. Sie konnte einfach nicht auf die Kunden zugehen", beschreibt es die Chefin. "Das Kopftuch war eigentlich kein Thema."

Das änderte sich radikal. Erst beschimpfte der Vater des Lehrlings die Frau, dann folgten wilde Vorwürfe bei der Kommission in Wien. Sie habe dem Mädchen, das einen österreichischen Pass besitzt, befohlen, sich als Österreicherin auszugeben, und ihm einen falschen deutschen Vornamen gegeben. "Das sind alles völlig haltlose Beschuldigungen", beteuert die Chefin entsetzt.

Trotzdem wurde sie verurteilt. Die Kommission hält eine Diskriminierung auch für glaubwürdig, weil in Salzburgs Altstadt ein "mutmaßlich eher konservatives Publikum" verkehrt.

Anwalt: "Das Urteil ist ein Skandal"
Anwalt und FP-Klubchef Dr. Andreas Schöppl ist fassungslos: "Wenn in einem Lokal das Personal Tracht und Dirndl tragen muss, ist Kopftuch auch nicht möglich. Das Urteil ist ein Skandal. Dass ausgerechnet eine Frau mit Migrationshintergrund wegen Diskriminierung verurteilt wird, passt zur weltfremden Behörde im Bundeskanzleramt."

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung

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