Parteien einig

Nationalrat sagt jetzt Steuersündern den Kampf an

Österreich
18.11.2010 20:23
Der Nationalrat sagt jetzt den Steuersündern den Kampf an. Einstimmig wurde Donnerstagabend eine Novelle zum Finanzstrafgesetz verabschiedet. Sie bringt unter anderen den neuen Straftatbestand Abgabenbetrug mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie auch höhere Bußen bei Steuerhinterziehung. Ebenfalls einhellig beschlossen wurde ein Betrugsbekämpfungsgesetz, das sich vor allem gegen Verstöße am Bau richtet.

Der neue Tatbestand Abgabenbetrug soll bei schweren Finanzvergehen angemessene Sanktionen ermöglichen. Er richtet sich vor allem gegen gezieltes Vorgehen, etwa beim Karussell-Betrug bei der Umsatzsteuer oder dem Einsatz von gefälschten Dokumenten. Primär ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen. Daneben kann eine Geldstrafe von bis zu zwei Millionen Euro verhängt werden, gegen Gesellschaften bis zu zehn Millionen. Diese Delikte gelten als Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.

Verjährungsfrist wird ausgedehnt
Höhere Strafen gibt es auch bei der Abgabenhinterziehung. Liegt sie über 100.000 Euro, erhöht sich der Geldstrafrahmen auf bis zu zwei Millionen Euro, für Gesellschaften auf bis zu fünf Millionen. Die Verjährungsfrist wird bei den Abgabendelikten von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt.

Eine gewisse Erleichterung ist hingegen vorgesehen, wenn ein Steuerdelikt angesichts der vergleichsweise geringen Höhe auch versehentlich passiert sein könnte. Übersteigt der hinterzogene Betrag 33.000 Euro nicht, kann das neue Instrument des Verkürzungszuschlags zum Einsatz kommen. Mit einem Aufschlag von zehn Prozent kann man sich quasi von einem Verfahren freikaufen. Bei Verfehlungen bis 10.000 Euro wird gleich eine Art Strafmandat ausgestellt - ohne aufwendiges Verfahren. Eine Selbstanzeige ist übrigens auch künftig möglich, freilich nur, wenn das Delikt noch nicht entdeckt wurde - und wenn es zum zweiten Mal passiert mit Strafzuschlag.

Neues Gesetz gegen den Betrug am Bau
Das Betrugsbekämpfungsgesetz dient dem Kampf gegen die Schwarzarbeit in der Baubranche. Um den Betrug auf Großbaustellen besser in den Griff zu bekommen, soll das Generalunternehmen künftig einen gewissen Teil der Rechnungssumme unmittelbar an die Finanz überweisen. Unterlässt der Generalunternehmer dies, haftet er auch für die Lohnabgaben der Subunternehmen. In Betrugsfällen soll auch der Arbeitnehmer für Lohnabgaben in Anspruch genommen werden können, wenn vorsätzlich mit dem Dienstgeber vorgegangen wurde.

Bei Auslandsüberweisungen von mehr als 100.000 Euro ist künftig eine Meldepflicht an das Finanzamt vorgesehen. Um anonyme Überweisungen von Firmen für undurchsichtige Finanzierungsgeschäfte zu erschweren, ist eine 25-prozentige Zuschlagssteuer bei Zahlungen an Dritte ohne Nennung des Empfängers geplant.

Auch FPÖ und BZÖ stimmten zu
Das BZÖ stimmte dem Betrugsbekämpfungsgesetz zu, obwohl aus Sicht des Bündnisses mehrere Regelungen überschießend seien - etwa die Generalunternehmerhaftung und die Mitteilungspflicht bei Auslandsüberweisungen. Die Freiheitlichen äußerten zwar Skepsis zum Ausbau der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung), die künftig nicht nur mehr Mitarbeiter sondern auch mehr Kompetenzen in Richtung eigener Finanzpolizei erhält, stimmten letztlich aber beiden Vorlagen zu.

Bevor die Finanzstrafgesetz-Novelle und das Gesetz zur Betrugsbekämpfung debattierte wurden, ging es in einer Dringlichen Anfrage an Finanzminister Josef Pröll um Wissenschaft und Bildung. Er sollte die "bodenlose Dummheit" der Einsparungen bei der außeruniversitären Forschung erklären (Bericht in der Infobox).

Holoubek neuer Höchstrichter
Zum Abschluss der Sitzung wurde am Abend noch der Vizerektor der Wirtschaftsuniversität, Michael Holoubek, als neuer Verfassungsrichter nominiert. In geheimer Wahl wurden von 157 gültigen Stimmen 109 für Holoubek abgegeben. Er folgt auf Lisbeth Lass, die mit Erreichen der Altersgrenze 70 aus dem Höchstgericht ausscheidet. Insgesamt hatten sich vergangene Woche 13 Kandidaten einem Hearing gestellt, darunter nur zwei Frauen.

Holoubek, der als Wunschkandidat der SPÖ galt, wurde von Sozialdemokraten und ÖVP gemeinsam aufgestellt. Die FPÖ nominierte einen eigenen Kandidaten, Johannes Hock. Neben seiner fachlichen Qualifikation wurde er von den Freiheitlichen damit argumentiert, dass die Rechtsanwälte im Höchstgericht ohnehin unterrepräsentiert seien. Hock erhielt letztlich 37 Stimmen.

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