Der Oberste Gerichtshof gab letzte Woche dem Kreditschutzverband Recht: Der Staat haftet nicht nur 100-prozentig für seine Bankenaufsicht, sondern auch für die Bankenprüfer, die 1997 gefälschte Bilanzen der konkursreifen Riegerbank abgesegnet hatten. Damit erstritten sich zwar 543 Geschädigte rechtsgültig gerichtlich vollstreckbare 8,5 Millionen Euro, doch so schnell werden sie trotzdem kein Geld sehen: „Weil das Konkursverfahren nach neun Jahren noch weitere fünf bis sieben Jahre dauern wird“, bittet der KV-Jurist Hans Georg Kantner „um viel Geduld, bis wir den tatsächlichen Ausfall kennen“. Man hoffe, dass nicht nur 8,8 Prozent der Forderungen, sondern 15 bis 20 Prozent aus der Konkursmasse abgedeckt werden können. Die Differenz zum zugesprochenen Vollersatz muss irgendwann Vater Staat dazulegen.
Während Kantner glaubt, Rieger habe noch 21 Millionen Euro „auf der Seite“, dementiert dies der Anwalt des Pleitiers: Sein Mandant habe sein Haus in St. Wolfgang verkauft, sei in Privatkonkurs gegangen und jobbe jetzt in Wien: „Dass er nichts mehr hat, wurde im Zuge seiner bedingten Haftentlassung geklärt.“
Symbolfoto: rubra
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