Zwölfjähriges Opfer

Schwerer sexueller Missbrauch: 14-Jähriger verurteilt

Österreich
16.07.2012 10:58
Ein 14-jähriger Schüler aus Kärnten ist am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie pornografischer Darstellung Minderjähriger in Klagenfurt verurteilt worden. Er hatte Nacktfotos einer Zwölfjährigen im Internet veröffentlicht. Dafür fasste er fünf Monate bedingte Haft und die Zahlung von 1.000 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem Schüler vor, im April seine jüngere Mitschülerin dazu verleitet zu haben, pornografische Bilder von sich selbst anzufertigen und diese an ihn weiterzuleiten. Via Internet und Smartphone machten die Fotos dann die Runde. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 14 Jahre und drei Wochen alt - und damit seit drei Wochen strafmündig. Der Angeklagte und seine Eltern nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Mädchen wollte Elternhaus nicht verlassen
Das Verfahren vor dem Schöffensenat fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Details aus der Verhandlung - wie etwa, warum die Zwölfjährige die Fotos angefertigt und an den 14-Jährigen per Mail geschickt hatte - wurden daher nicht bekannt. Fest steht jedenfalls, dass auf Drängen des 14-Jährigen zunächst Nacktbilder und dann weitere pornografische Fotos entstanden waren.

In die Verbreitung der Bilder waren noch andere Jugendliche verwickelt. Nachdem die Bilder an der Schule die Runde machten, stand das Mädchen so unter Schock, dass es das Elternhaus nicht mehr verlassen wollte und seitdem die Schule nicht mehr betreten hat.

Konsequenzen im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung
Ein Eintrag im Strafregister wäre eine der Folgen, die das Urteil im Fall des 14-Jährigen aus Kärnten mit sich bringen würde, sollte es rechtskräftig werden. Der Eintrag würde dabei aber einer beschränkten Auskunft unterliegen. "Nur Behörden wie die Staatsanwaltschaft haben Zugang. Selbst die Polizei nur dann, wenn sie im Dienste der Strafjustiz tätig ist", erläuterte Richter Norbert Gerstberger am Montag mögliche Konsequenzen. Der Strafrahmen hätte im Falle des 14-Jährigen übrigens bis zu fünf Jahre betragen können.

Gerstberger, Obmann der Österreichischen Jugendrichtervereinigung mit Sonderzuständigkeit für Sexualdelikte innerhalb der Jugendgerichtsbarkeit, erklärte zudem, dass der Schüler seine Vorstrafe - etwa im Falle einer Bewerbung - nicht angeben müsste. Bis zur Tilgung aus dem Vorstrafenregister würde es aber mindestens fünf Jahre dauern.

Angesprochen auf die grundsätzliche Problematik mit via Smartphone produzierten Fotos oder Filmen wies Gerstenberger darauf hin, dass vielen Jugendlichen das Unrechtsbewusstsein in diesem Zusammenhang fehle. Die technischen Möglichkeiten von Smartphones würden jedenfalls für viele eine "verlockende Gelegenheit" bieten.

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