Verfahrensmängel?

Niessl lässt Asyl-Zentrum Eberau per Weisung stoppen

Österreich
21.12.2009 17:08
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) hat dem Bezirkshauptmann von Güssing die Weisung zur Aufhebung des Baubescheides für das geplante Asyl-Erstaufnahmezentrum in Eberau erteilt. Im entsprechenden Schreiben wird die Weisung damit begründet, dass der am 18. Dezember erlassene Bescheid einen "durch gesetzliche Vorschrift ausdrücklich mit Nichtigkeit bedrohten Fehler" beinhalte.

Dabei gehe es um die Widmung der beiden Grundstücke, auf denen das Erstaufnahmezentrum entstehen soll. Als solche "gemischte Baugebiete" seien laut Raumplanungsgesetz (Paragraph 14 Absatz 3) Flächen vorzusehen, "auf denen Wohngebäude samt den dazugehörigen Nebenanlagen und sonstige Gebäude und Betriebsanlagen, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen und keine das örtlich zumutbare Maß übersteigende Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn oder eine übermäßige Belastung des Straßenverkehrs verursachen, errichtet werden dürfen", heißt es im Text.

Erstaufnahmestelle fällt nicht unter Regelung
Auf eine Erstaufnahmestelle treffen diese Kriterien nicht zu, wird argumentiert. Eine Erstaufnahmestelle sei "ein Gebäude, in welchem einerseits administrative Arbeiten zu tätigen sind und andererseits die schutzsuchenden Asylwerber zu versorgen und unterzubringen sind". Ausgehend von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gehe man davon aus, dass Betreuungseinrichtungen für schutzsuchende Asylwerberinnen und Asylwerber nicht unter Paragraph 14 Absatz 3 des Raumplanungsgesetzes fallen.

Niessl prüft Frage nach Amtsmissbrauch
Wenn eine Widmung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolge, "dann ist zu hinterfragen, ob diese Widmung nicht auch rückgängig gemacht werden kann." Es sei außerdem zu überprüfen, ob Amtsmissbrauch begangen und Kompetenzen überschritten worden seien. Niessl sprach zudem von einer "akkordierten VP-Aktion", um das Erstaufnahmezentrum zu errichten. Innenministerin Maria Fekter habe das Zentrum mit dem ÖVP-Bürgermeister geplant. Man habe "viele Hinweise", dass auch der schwarze Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Steindl mit einbezogen gewesen sei.

Steindl sieht zumindest Verfahrensfehler
Dieser hatte jedoch schon vor Niessl erklärt, dass das Projekt in Eberau zu stoppen sei. Als Grund nannte er einen Mangel beim baurechtlichen Verfahren, der die Nichtigkeit der Baubewilligung zur Folge habe. Konkret sei laut Steindl der Umweltanwalt des Landes nicht einbezogen worden, obwohl er bei einem Verfahren dieser Größenordnung Parteienstellung habe. Die BH muss nun offiziell über die Aufhebung des Baubescheids der Gemeinde entscheiden. Laut gesetzlicher Regelung habe der Umweltanwalt Parteienstellung in bestimmten Verwaltungsverfahren. Dazu gehören auch solche im Bereich des Baugesetzes, soweit Bauten mit mehr als 300 Quadratmetern betroffen seien, hieß es aus dem Büro Steindls.

"Unwürdige Vorgangsweise"
"Wenn die Innenministerin glaubt, sie muss dem Land oder der Sozialdemokratie im Land vor den Wahlen Schaden zufügen, dann soll sie das auch sagen", meinte Niessl. Das Asylzentrum solle offenbar bewusst im Burgenland errichtet werden, "um der SPÖ Schaden zuzufügen, damit die SPÖ-Wähler zur FPÖ abwandern und dass es eine schwarz-blaue Mehrheit im Burgenland gibt. Das ist das Ziel. Das ist eine Vorgangsweise, die einer Innenministerin und auch eines Landeshauptmann-Stellvertreters unwürdig ist."

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