Ist das erlaubt?

Tesla fährt im Autopilot-Modus auf der Höhenstraße

Österreich
03.04.2018 07:59

Dieses Video sorgt für Wirbel: Ein Tesla fährt im Automatik-Modus über die öffentlich befahrbare Wiener Höhenstraße. Ob die Hände des Fahrers am Lenkrad sind, ist nicht zu erkennen. Im US-Bundesstaat Kalifornien kam es wegen einer solchen Autopilot-Fahrt erst vor Kurzem zu einem tödlichen Unfall. Nicht zuletzt deswegen stellt sich die Frage: Ist so etwas in Österreich erlaubt?

In dem sechs Minuten langen Video, das Ende März veröffentlicht wurde, kann man verfolgen, wie ein Modell des Tesla S über die Höhenstraße im Wiener Bezirk Döbling fährt. Zu sehen ist auch, dass dem Wagen mehrere Autos auf der Gegenfahrbahn entgegenkommen. Ob der Fahrer die Hände am Lenkrad hat, ist allerdings zu bezweifeln.

„Autopilot bewältigt Straße mühelos“
Denn auch auf der Fanseite „Teslarati.com“ wurden die Aufnahmen am Sonntag geteilt. Die Beschreibung: „Tesla Modell S fährt im Autopilot über eine von Wiens schlimmsten Straßen. Der Autopilot bewältigt die Straße mit Pflastersteinen und weitgehend ohne Bodenmarkierungen scheinbar mühelos und ohne Probleme“, heißt es auf der Homepage.

Tödlicher Unfall mit Autopilot
Erst im März kam es in den USA zu mehreren tödlichen Unfällen, an denen der Autopilot-Modus keine unwesentliche Rolle spielte. Unter anderem starb der Fahrer eines Tesla X, nachdem sein Wagen in eine Fahrbahnbegrenzung krachte. Ein anderes Mal wurde etwa eine Fußgängerin von einem selbstfahrenden Uber-Auto getötet. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: War die Fahrt im Autopilot-Modus auf einer öffentlichen Straße in Wien überhaupt legal?

Testfahrten in Wien nur mit Konzession möglich
Fix ist: In Wien gibt es derzeit keine offizielle Teststrecke für automatisiertes Fahren. In der Steiermark soll allerdings auf der Autobahn von Graz Richtung Maribor sowie im weiteren Verlauf in Slowenien bzw. Ungarn bis Zalaegerszeg eine Teststrecke für selbstfahrende Fahrzeuge entstehen. Laut Verkehrsministerium gäbe es auch vereinzelt Konzessionen für weitere Testfahrten. In der Verordnung für Automatisiertes Fahren werden konkrete Voraussetzungen genannt, unter denen diese Fahrten dann auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden dürfen. Ob es sich auf der Höhenstraße um eine Testfahrt mit Konzession gehandelt hat, ist allerdings unklar.

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