Es ist ein angeblich „hartes Urteil“, diese drei Jahre. Nun ja, das ist natürlich reine Betrachtungsweise. Wenn man ein vier Jahre altes Kind sexuell missbraucht und Dateien von Kindesmissbrauchsdarstellungen besitzt und über einschlägige Messengerdienste auch noch verschickt, so kann man von keinem „Ausrutscher“ sprechen. Ein Milderungsgrund ist die Selbstanzeige. Diese sogenannte Selbstanzeige wurde ja nur wegen des Erpressungsversuchs der beiden Frauen gemacht. Paal sagte ja nicht: „Ich habe ein Kind missbraucht, ich mache eine Anzeige.“ Die versuchte Bestimmung zum Hochverrat wurde mit zwölf Jahren Haft („Krone“ am 22. Oktober 2020) bestraft. Und wenn man ein Kind sexuell missbraucht .drei Jahre.
Gerhard Forgatsch, Wien
Erschienen am Sa, 24.10.2026
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