Immer wieder wird die Frage gestellt, wie man mit jugendlichen Tätern umgehen soll. Ich meine, es kann nicht sein, dass es gar keine Strafe gibt. Nur gute Worte und Wohlfühlaufenthalte mit allen Annehmlichkeiten werden sie wohl eher nicht als Strafe empfinden. Es sollte eigene Einrichtungen geben, wo junge Täter von 12 bis 17 Jahren festgesetzt werden. Schule, Lehre – ja, unbedingt. Lernerfolge oder abgeschlossene Lehrjahre könnte man ja zum Beispiel auch ins Spiel bringen und Straferlässe in Aussicht stellen. Und es sollte auch klar sein: Wer rückfällig wird, hat einen möglichen Straferlass verwirkt.
Monika Wurzenberger, per E-Mail
Erschienen am Sa, 24.10.2026
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