Ich war deutsche Staatsbürgerin, habe meine Ausbildung in Österreich (Matura, Studium) gemacht und damals alle drei Monate das Land verlassen und wieder neu um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen müssen. Mit der Heirat mit einem Österreicher wurde ich automatisch österreichische Staatsbürgerin und musste die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben. Was mich nicht störte, da mein Lebensmittelpunkt nun Österreich ist, mit allen Rechten und Pflichten. Sich als „Doppelstaatsbürger“ auf zwei Sessel zu setzen und je nach Opportunität den einen oder anderen zu nützen, finde ich nicht korrekt. Das sollte gesetzlich nicht möglich sein.
Inge Eder, Seeboden
Erschienen am Fr, 9.10.2026
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