Bei dem Syrer, dem aufgrund diverser, teilweise schwerer, Verkehrsdelikte die Staatsbürgerschaft verweigert wird und der das Ansuchen rechtlich durchdrücken möchte, stellen sich zwei entscheidende Fragen. Erstens: Muss er sich, wie in Berichten dargestellt, im Verfahren Dolmetscherdiensten bedienen? Bekommt man aktuell die Staatsbürgerschaft schon ohne Beherrschen der Landessprache? Zweitens wäre interessant, ob er die Kosten für Verfahren, Beratung und rechtliche Unterstützung selbst trägt. Es kann schließlich nicht sein, dass die Allgemeinheit für ein Anliegen, das sie mehrheitlich nicht unterstützen möchte, indirekt über NGOs zur Kasse gebeten wird. Jedenfalls sind solche Leute weder eine Bereicherung der österreichischen Gesellschaft noch ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und auch als Fachkraft entbehrlich.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Mi, 15.7.2026
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