Hurra, jetzt gab es endlich einen großen Durchbruch! Mit der adaptierten Frühstücksverordnung ist eine der am längsten schwelenden Fragen seit Österreichs EU-Beitritt 1995 vom (Frühstücks-)Tisch. Während die Welt von einer Krise in die nächste taumelt, haben EU-Bürokraten in Brüssel seit Jahren nichts Besseres zu tun, als sich damit zu beschäftigen, ob Konfitüre als Marmelade bezeichnet werden darf. Der seit 2004 herrschende „Marmeladenstreit“ wurde mit 14. Juni beigelegt. Die Bezeichnung „Marmelade“ darf wieder offiziell verwendet werden. Erwirkt haben das Verbot einst die mittlerweile längst aus der EU ausgetretenen Briten, denen es lange vor dem Beitritt des Marmeladenlandes Österreich gelungen war, den Ausdruck für ihren bitteren Orangenaufstrich zu schützen. Danke, EU! Endlich können wir beim Frühstück wieder Marmelade essen, während wir in den Nachrichten hören und lesen, welche Probleme die Welt wirklich hat.
Mag. Hans Rankl, St. Pölten
Erschienen am Di, 16.6.2026
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.