Das freie Wort

Der ORF im Wahlk(r)ampf

Der ORF füllt wieder wochenlang die Schlagzeilen. Wieder geht es um Management, Gremien und Corporate Governance (Grundsätze der Unternehmensführung, Anm.). Es geht um einen neuen Generaldirektor und eine Reihe anderer Besetzungen. Wer wird was, steht an erster Stelle. und die Politik ist mittendrin. Das Problem liegt aber woanders. Der Staat als Eigentümer ist gefordert. Und damit die Politik. Die Bundesregierung muss handeln! Eine klare Strategie und eine Reform der Struktur, des rechtlichen Rahmens, sind notwendig. Ein Unternehmen mit 1 Mrd. € Umsatz und etwa 3000 Mitarbeitern erfordert klare Rahmenbedingungen und Ziele. Der ORF bekommt über 700 Mio. Euro jährlich von seinen Staatsbürgern bzw. von der Öffentlichkeit. Der ORF ist ein gutes Unternehmen, und die allermeisten seiner Mitarbeiter sind erstklassig und mit Leidenschaft dabei. Was fehlt, sind eine professionelle Grundlage und professionelle Eigentümer. Ein Unternehmen dieser für Österreich bedeutenden Größenordnung muss dem Aktienrecht unterliegen und als Aktiengesellschaft organisiert werden. Es kann nicht sein, dass ein Allein-Geschäftsführer absolut alles allein bestimmen und entscheiden kann und es für ihn kein Vieraugenprinzip gibt. Das ist grob fahrlässig und hat auch nichts mit den handelnden Personen zu tun, sondern gilt grundsätzlich. Ein Aufsichtsrat mit 8–10 Eigentümervertretern und 4–5 Betriebsräten sowie einem 3er-Vorstand ist notwendig. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats obliegt dem Eigentümer: der Republik Österreich und deren Vertretern, der Bundesregierung, dem Parlament und den Landeshauptleuten, aber bitte nicht nach Parteizugehörigkeit. Und selbstverständlich ist wie in jeder Aktiengesellschaft der Vorstand professionell auszuschreiben, zu evaluieren und zu bestellen. Managementqualitäten, Strategie, Persönlichkeit, Führungseigenschaften sind wichtig, aber nicht Parteienzugehörigkeit. Das Aktienrecht gibt dazu einen klaren Rahmen vor. Für die Auswahl hat der Aufsichtsrat die volle Verantwortung zu tragen, ohne Einmischung von außen. Das Unternehmen steht heute so im internationalen Wettbewerb, dass das ORF-Gesetz stark reformbedürftig geworden ist und wie eine „Bleiweste“ wirkt. Die Themen und Schwerpunkte, die man vom ORF will, sind in einer Geschäftsordnung festzulegen und damit auch für den Vorstand bindend. Das bestehende Stiftungsgesetz ist in seiner Komplexität nicht mehr zeitgemäß. Ein eigenes ORF-Gesetz ist nicht notwendig und damit infrage zu stellen. Die ÖBAG, als positives Beispiel, zeigt, wie es gehen kann, wenn man auf Basis des Aktienrechts mit dem Eigentum der Republik Österreich sorgfältig umgeht.

Dr. Alexander Hartig, per E-Mail

Erschienen am Mi, 3.6.2026

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