Ein offener Brief, unterzeichnet von neun EU-Regierungschefs, sorgt für Aufregung. Darin fordern diese mehr nationales Recht und Entscheidungsfreiheit bei der Abschiebung von Asylsuchenden, die schwere Straftaten begangen haben. Der Europäische Gerichtshof verweist auf die Europäische Menschenrechtskonvention und hält ein Abschieben in unsichere Herkunftsländer gemäß Rechtslage für unzulässig. In dem Brief verlangen die Unterzeichner, der Gerichtshof müsse die derzeitige Rechtsprechung überdenken und auch rechtlich heikle Abschiebungen zulassen. Damit könnte eine Diskussion angestoßen werden, die geboten ist. Schützt die Europäische Menschenrechtskonvention auch weiterhin Asylsuchende, die Verbrechen begangen haben, vor der Abschiebung in unsichere Länder, oder wird dies künftig möglich sein? Es gilt, zwischen dem Schutzbedürfnis von rechtskräftig verurteilten Straftätern und dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft im Asylland abzuwägen. Es kann nicht richtig sein, dass Asylsuchende Straftaten oder Verbrechen gegen Menschen begehen, die ihnen Schutz und Asyl gewähren, und trotzdem weiter im Land bleiben dürfen. Der Weiterverbleib im Asylland wird zur unberechenbaren Gefahr für das Land, weitere Straftaten könnten folgen. Seit 1964 ist die Europäische Menschenrechtskonvention in der Bundesverfassung verankert. Internationale Krisen, Kriege und klimatische Veränderungen haben enorme Migrationsbewegungen ausgelöst. Damit verbunden auch Kriminalität und einen Anstieg von Verbrechen und gerichtlich strafbaren Handlungen. Es muss jetzt sachlich und unaufgeregt diskutiert werden, wie bedrohten Menschen Schutz und Asyl gewährt werden kann und alle anderen, die eine Gefahr für das Land und die Menschen darstellen, so rasch wie möglich außer Landes gebracht werden können. Es geht um die Sicherheit der Asyl gewährenden Menschen und die Durchsetzung des Rechtsstaates.
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