Bei der Diskussion der Erbschaftssteuer wird in allen Medien eines sehr wirksam verschwiegen. Die Berechnungsgrundlage, das Wichtigste. Ein Viertel des Erbes und mehr soll abkassiert werden. Wenn man die 25% vom Einheitswert oder dem Ertragswert berechnet, ist die Erbschaftssteuer sicher sinnvoll. Wenn man die Berechnungsgrundlage vom Marktwert nimmt, dann ist das eine glatte Enteignung. Wie bitte? Schauen wir doch nach Deutschland, wo diese Erbschaftssteuer schon vor ein paar Jahren eingeführt wurde. Sie wird vom Marktwert berechnet, der bis zu 1000% über dem Ertragswert liegen kann. Ich habe das von einer Steuerberatungsfirma überprüfen lassen. Für ein Haus an einem See oder in einer Vorzugslage einer Großstadt. Damit errechnet sich eine Steuer, die niemand mehr bezahlen kann. Wer würde schon eine Erbschaft antreten, bei der die Verpflichtung an das Finanzamt alle Möglichkeiten des Ertrages übersteigt? Niemand. Was machen nun die Erblasser? Ganz einfach, sie verkaufen das Erbe an eine Aktiengesellschaft und vermeiden damit die aktuelle Steuer als auch alle zukünftigen. Denn eine Aktiengesellschaft stirbt ja nicht, so kommt es nie zu einem Erbe. Das Finanzamt und die Armen bekommen von dieser Steuer gar nichts. Die Erbschaftssteuer ist eine reine Irreführung der Wähler.
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