Wie berichtet, wurden alleine in Niederösterreich vor Kurzem drei Raser mit 208 km/h statt der erlaubten 130 km/h, 93 km/h statt 30 km/h und 158 km/h statt 80 km/h gemessen. Trotzdem wird die von ÖVP und Grünen geplante Novelle zur StVO (Beschlagnahme von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen) schon wieder verschoben. Begründet wird dies wegen Kritik von juristischen Expert/innen und des ÖAMTC. Die Hauptkritikpunkte seien Ungleichbehandlung (weil die „Strafe“ bei Verlust eines teuren Neuwagens höher ist als bei einem älteren Auto), weil die Sanktionen „nur“ von einer Verwaltungsbehörde ausgesprochen werden (und nicht von einem Gericht wie z. B. in Deutschland, Italien und der Schweiz schon längst üblich) und weil es bisher keinen sicheren Platz für die beschlagnahmten Fahrzeuge gäbe. Weiters monierte der Verkehrssprecher der Neos, „dass Rasen ja bisher nicht einmal ein Vormerkdelikt sei, aber jetzt ist im Extremfall eine Enteignung geplant“. Wenn man an das unermessliche Leid denkt, das allein im Jahr 2021 durch die 369 Verkehrstoten und 40.889 Verletzten entstand (Quelle: Statistik Austria), und an die hohen materiellen Folgeschäden, hält man es für nicht möglich, dass es Bedenkenträger mit fragwürdigen Argumenten immer wieder schaffen, die geplante Verschärfung der StVO zu verzögern oder möglicherweise gar zu verhindern. Ohne eine Beschlagnahmeermächtigung für die Polizei wird der Kampf gegen den harten Kern der verantwortungslosen Raser wohl erfolglos bleiben. Zu den Kritikpunkten sei angemerkt, dass die Beschlagnahme eines Raserfahrzeuges nicht als Strafe argumentiert werden sollte, sondern als die Wegnahme eines gefährlichen Gegenstandes, mit welchem der Lenker die Allgemeinheit gefährdet. Dass der Verfall „nur“ durch eine Verwaltungsbehörde ausgesprochen wird, ist unbedenklich, da diese im Instanzenzug durch die Gerichtsbarkeit kontrolliert wird. Es klingt unglaubwürdig, es gäbe keinen sicheren Platz für die beschlagnahmten Fahrzeuge, zumal ein solcher bei Abschleppungen wegen Parkvergehen immer gefunden wird. Dass wiederholte, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen kein Vormerkdelikt sind, ist ein großes Versäumnis, welches ehest behoben gehört.
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