Ich gebe Herrn Findeis (Leserbrief vom 10. 10.) recht. Die Aufgaben des Bundespräsidenten können auch der Nationalrat und der Verfassungsgerichtshof übernehmen. Damit fallen Unterhaltskosten und Wahlkampfkosten weg, und der Steuerzahler wird entlastet. Denn eigene Kandidaten aufstellen will ja sowieso keine Partei so wirklich.
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