Mit großem Enthusiasmus wurde 2003 der völkerrechtliche Vertrag (Dublinabkommen) von der damaligen Regierung verkündet. Erinnerlich sind unser damaliger Nationalratspräsident und unsere Regierung, die darauf hinwiesen, dass Flüchtlinge und Migranten in dem EU-Staat einen Asylantrag stellen müssen, den sie erstmals betreten. Daher war zu „befürchten“, dass in Österreich als Binnenstaat keine Asylanträge mehr zu erwarten sind. Es wurde als „Ersatz“ der Familiennachzug beschlossen. Eigenartigerweise haben wir zurzeit einen enormen Familiennachzug und zusätzlich die zweithöchste Anzahl der Aufnahmeanträge der gesamten EU. Dass kein einziger Jurist diesen Zustand kritisiert oder gar rechtlich zu verhindern versucht, bleibt eine österreichische Einzigartigkeit.
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