Die Hauptaufgabe des Sozialstaates besteht darin, Menschen, die in das System eingezahlt haben, vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren, die beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Zwangspensionierungen, Firmenstilllegungen etc. entstanden sind, was in aktuellen Krisenzeiten wichtiger denn je ist. Schadensbegrenzungen dieser Art setzen eine isolierte Solidargemeinschaft voraus, ohne systematischen Import von Sozialhilfeempfängern und damit Export von Sozialleistungen. Das Grundprinzip sollte sich am üblichen Versicherungsmodus orientieren: Wer einzahlt, kann mit Deckung rechnen, wer das System nicht mitfinanziert, muss draußen bleiben. Die offene Grenze ist der natürliche Feind des Sozialstaates, der nur als weitgehend geschlossenes System funktioniert.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am So, 8.5.2022
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