Der zweite Muttertag in Zeiten von Corona. Waren im Frühjahr 2020 die Auflagen und Einschränkungen gegen Ende der ersten Welle nicht mehr so schlimm, so gelten am Muttertag 2021 ganz andere Regeln. Lieb gewonnene Familientreffen bei der Mutter dürfte es heuer nicht geben; wegen der Ausgangsregelung ( Paragraf 13 Abs. 12: Zusammenkünfte von nicht mehr als vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen.). Das gerne zelebrierte Muttertags-Essen in einem guten Restaurant kann man sich heuer auch „abschminken“; alles geschlossen. Leider. Und wer trotz der Auflagen die Mutter besucht: Vorsicht! Nicht vergessen, ab 20 Uhr tritt die nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Oder soll man es doch riskieren, sich auf die zulässigen Ausnahmen des Paragraf 2 der Ausgangsregelungen zu berufen, wie etwa auf die „Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten“? Eine Würdigung der Mütter, wie sie es sich verdient haben, hält der Gesetzgeber am heurigen Muttertag jedenfalls nicht für angebracht. Und die meisten Österreicher können bezüglich Ausgangsregelung und Veranstaltungen laut Covid- 19-Verordnungen ja auch nicht mit Ausnahmen aus religiösen Gründen rechnen. Die Regierung und Covid-19 sorgen dafür, dass uns der Muttertag 2021 lange in Erinnerung bleiben wird!
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