Ab 19. Mai benötigen Covidgenesene und Geimpfte drei Wochen nach der Erstimpfung keine Zutrittstests zur Gastronomie, Kulturstätten, Friseure etc. dazu reicht als Nachweis der gelbe Impfpass. Unterschiedliche Nachweise für Impfung, Testung oder überstandene Krankheiten können in einem QR-Code gleichsam als grüner Pass gebündelt werden, der im Juli in den europäischen übergehen soll. Das Totschlagargument von Leuten mit „Kellerleichen“ wird hoffentlich ad absurdum geführt.
Mag. Dr. Ewald Maurer, Wien
Erschienen am So, 9.5.2021
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