Österreich führt Krieg gegen Corona. In dieser Ausnahmesituation ist die Aufsplitterung der Entscheidungskompetenz zwischen Kanzler, Gesundheitsminister und neun Landeshauptleuten absurd. Die Alleinentscheidungsbefugnis des Bundeskanzlers in allen coronarelevanten Angelegenheiten – nach Konsultation mit den angeführten Stellen – müsste gesetzlich festgelegt werden. Zentrale Strukturen haben sich in Corona-Notsituationen bewährt (siehe Dänemark) und verhindern 9-fache Bundesländerentscheidungen gemäß „Das Hemd ist mir näher als der Rock“.
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